Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter
Veranstalter ist die Manns3DFactory Inh. Michael Manns, Am Hessenberg 6, 36282 Hauneck-Oberhaun, im folgenden Anbieter oder Veranstalter genannt.
2. Geltung
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Lehrgänge und Seminare des Veranstalters. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
3. Anmeldung
3.1 Der Vertrag kommt durch Anmeldung und Zugang der Anmeldebestätigung des Anbieters zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich, per E-Mail an die angegebene Teilnehmeradresse. Die Darstellung der Veranstaltung in der Veranstaltungsdatenbank stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
3.2 Die Anmeldung kann durch Online-Anmeldung, per E-Mail, oder schriftlich erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
3.3 Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons „Buchen“ eine verbindliche Anmeldung zu der auf der Angebotsseite dargestellten Veranstaltung erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
3.4 Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser Teilnahmebedingungen akzeptiert. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.
4. Zahlungsbedingungen
Die Teilnehmenden haben den Rechnungsbetrag für die Lehrveranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsagentur) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin mit Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu zahlen. Kosten für Lehrmittel und notwendige Materialien sind in der Regel im Rechnungsbetrag enthalten. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., der die Zahlungsabwicklung im Auftrag des Veranstalters übernimmt. Mit vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr erlischt der Zahlungsanspruch des Veranstalters.
5. Rücktritt von Teilnehmenden
5.1 Das Widerrufsrecht der Verbraucher besteht neben dem im Folgenden geregelten Rücktrittsrecht.
5.2 Die Teilnehmenden können kostenfrei bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten.
5.3 Bei einem Rücktritt nach dieser Frist bis zum Vortag der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, 50 % des Teilnahmeentgelts als Kostenpauschale zu verlangen.
Bei einem Rücktritt am Vortag oder Veranstaltungstag beträgt die Kostenpauschale 100 % des Teilnahmeentgelts.
Die Kostenpauschale entfällt, wenn Ersatzteilnehmende benannt werden.
Es steht den Teilnehmenden frei, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4 Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
5.5 Erfolgt die Anmeldung der Teilnehmenden erst binnen 30 Tagen vor Beginn der Veranstaltung, ist ein Rücktritt nicht kostenfrei möglich. Es gilt Ziff. 5.3.
5.6 Eine Kündigung des Vertrages nach Beginn der Veranstaltung ist nicht möglich, ausgenommen bei Veranstaltungen über mehrere Abschnitte (siehe Ziff. 6).
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.7 Besondere Regelung für Seminare mit inkludiertem 3D-Drucker:
Bei bestimmten Seminaren ist der Erwerb eines 3D-Druckers fester Bestandteil des Gesamtangebots („Seminar inkl. Drucker“).
Der konkrete Druckertyp sowie der zugehörige Preisanteil werden in der jeweiligen Seminarbeschreibung oder Buchungsbestätigung angegeben.
Der ausgewiesene Preisanteil für den Drucker stellt einen pauschalen Anteil am Gesamtpreis dar und umfasst neben dem Gerät selbst auch Versand, technische Prüfung, Zubehör, Einweisung sowie organisatorische Leistungen im Zusammenhang mit der Seminarvorbereitung.
Er muss nicht dem Einkaufspreis des Geräts entsprechen.
In diesen Fällen besteht die Zahlungspflicht für den ausgewiesenen Druckeranteil unabhängig davon, ob die Teilnehmenden am Seminar teilnehmen oder hiervon zurücktreten.
Eine teilweise Rückerstattung des Entgelts bei Nichtteilnahme am Seminar ist insoweit ausgeschlossen, da der Drucker Bestandteil der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung ist.
Die Eigentumsübertragung am Drucker erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Gesamtentgelts. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt; es kann jedoch erlöschen, sobald die Lieferung des Druckers oder die Durchführung des Seminars auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmenden vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt.
6. Kündigung / Stornierungen
Die Teilnehmenden können nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist der Zugang beim Anbieter maßgeblich.
7. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter
7.1 Die Veranstaltung kann vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit der/des Referentin/Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines adäquaten Ersatzes oder aufgrund höherer Gewalt. Die Teilnehmenden werden unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziff. 11 ausgeschlossen.
7.2 Der Veranstalter ist zum Wechsel der Referentin bzw. des Referenten oder zu Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z. B. Erkrankung des Referierenden, berechtigt, soweit dies den Teilnehmenden zumutbar ist.
7.3 Wenn nicht anders ausgeschrieben, findet die Erbringung der Unterrichtsleistung dozentengestützt und synchron statt. Dieses Leistungsversprechen wird sowohl durch Unterricht mit physischer Präsenz in einem Unterrichtsraum als auch durch eine gemeinsame Arbeit im virtuellen Klassenzimmer erbracht. Der Veranstalter behält sich einen Wechsel des Unterrichts zwischen diesen beiden Formen auch ohne vorherige Einwilligung der Teilnehmenden vor.
8. Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, z. B. wenn die Teilnehmenden die Veranstaltung nachhaltig stören oder trotz Mahnung keine fristgemäße Zahlung erfolgt. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht nicht.
9. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalter, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind und auf deren Einhaltung der Teilnehmende vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10. Datenschutz
Die Daten der Teilnehmenden werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert, verarbeitet und genutzt, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierten Nutzung und/oder Verwendung der Daten eingewilligt. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist (z. B. an Zahlungs- oder Buchungsdienstleister) oder eine gesetzliche Pflicht besteht. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
11. Urheberrecht
Die Benutzung der von dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Skripten, Bücher, Software und sonstiger Lehrmaterialien ist nur den Teilnehmenden gestattet. Die Vervielfältigung und/oder Nutzung durch Dritte ist nicht erlaubt. Die Teilnehmenden sind auch nicht berechtigt diese Unterlagen zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen. Ton- und Bildmitschnitte des Unterrichts sind nicht zulässig.
12. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Bad Hersfeld. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand des Wohnsitzes.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 09.10.2025